Risikokinder in der Ganztagsschule
2 Konzeptionelle Minimalanforderungen
Katja Koch
Im Folgenden sollen die wesentlichen Schritte zum Aufbau einer Ganztagsschule erläutert werden. Hinzu kommen Informationen und Erfahrungswerte, die als Denkanstöße für die eigene organisatorische und konzeptionelle Arbeit dienen sollen. Ferner werden konzeptionelle Minimalanforderungen für die Entwicklung von Ganztagsschulen für Risikokinder abgeleitet.
2.1 Gesetzeslage und Förderungsmöglichkeiten prüfen
Vor dem Auf- bzw. Ausbau einer Ganztagsschule ist die Gesetzeslage zu prüfen. Die Gesetzeslage zur ganztägigen Beschulung an Regel- und Förderschulen ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich. In jedem Falle geben die Schulgesetze der Länder den Rahmen vor, in welchem sich Auf- und Ausbau vollziehen können. Dabei sind die Ganztagsschulformen nach Schularten, je nach Zielen der einzelnen Landesregierungen, sehr unterschiedlich festgelegt. Das Spektrum reicht von Angebots- bis zu verpflichtenden Formen, auch Primar- und Sekundarstufenbereich(e) werden teilweise unterschiedlich behandelt. Des Weiteren legen die Bildungsministerien pädagogisch-organisatorische Rahmenkonzeptionen fest und haben Qualitätskriterien sowie Kooperationsvereinbarungen des Landes (z. B. mit Jugendhilfeträgern) erstellt. Informationen sind einzuholen bei den jeweiligen Bildungsministerien. Einen Überblick über die Erlasse der Länder sowie eine Zusammenstellung wesentlicher Dokumente der einzelnen Ministerien (z. B. pädagogisch-organisatorische Rahmenkonzeptionen) gibt die Zusammenstellung unter für die Neugestaltung bzw. die Erweiterung eines bestehenden Ganztagsangebots sind ebenso die Fördermöglichkeiten. Die Bundesregierung unterstützt den Auf- und Ausbau von Ganztagsschulen mit dem Investitionsprogramm "Zukunft Bildung und Betreuung" (IZBB). Das IZBB ist eines der größten Bildungsprogramme, die es in Deutschland je gab. Ziel des Programms ist es, zusätzliche Ganztagsschulen zu schaffen und bestehende Ganztagsschulen qualitativ weiterzuentwickeln.
Die Bundesrepublik stellt mit diesem Programm für die Jahre 2003-2007 insgesamt 4 Milliarden Euro zur Verfügung. Gefördert werden Ganztagsschulen im Sinne der jeweiligen Landesregelungen, die über ein pädagogisches Konzept verfügen. Ferner betrifft diese Förderung "Schulen einschließlich angegliederter Horte sowie Kooperationsmodelle zwischen Schule und Trägern der Jugendhilfe auf der Grundlage eines gemeinsamen pädagogischen Konzepts [...], wenn die Weiterentwicklung zu einem in die Schule fachlich integrierten Ganztagsangebot angestrebt wird. Zu den ... gehören insbesondere erforderliche Neubau-, Ausbau-, Umbau- und Renovierungsmaßnahmen, Ausstattungsinvestitionen sowie die mit den Investitionen verbundenen Dienstleistungen" (Verwaltungsvereinbarung Investitionsprogramm "Zukunft Bildung und Betreuung" 2003 - 2007) 1 .
Seit 2003 sind mit diesen Mitteln 5755 Schulen gefördert worden. Es handelte sich dabei beispielsweise um 51 % Grundschulen, 13 % Gymnasien, 11 % Hauptschulen und 8 % Sonderschulen. Seit der Unterzeichnung des Programms am 01.01.2003 durch Bund und Länder können Schulen unter den o. g. Prämissen diese Bundesmittel beantragen. Die Förderanträge sind an die Länder zu richten, wobei diese eine Eigenfinanzierung von 10 % sicherstellen müssen.
Die IZBB-Verwaltungsvereinbarungen finden sich auf dem Ganztagsschulportale unter bietet die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung im Rahmen des Programmes "Ideen für mehr! Ganztägig lernen" in enger Zusammenarbeit mit Bund und Ländern seit Herbst 2004 ein Unterstützungssystem für alle Schulen an, die ganztägige Bildungsangebote entwickeln, ausbauen und qualitativ verbessern wollen. Daz