Besteuerung von Ärzten und ärztlichen Kooperationen
In vielen Fällen müssen zivil-, gesellschafts-, vertragsarzt- und berufsrechtliche Besonderheiten berücksichtigt werden. - Beantwortung relevanter Fragen für Einzelpraxen und für verschiedene ärztliche Kooperationsformen - Gründung - Erwerb - Laufender Betrieb - PraxisübergabeInklusive Sonderformen ärztlicher Betätigung, wie z. B. konsiliarärztliche oder belegärztliche Tätigkeit sowie angestellte Ärzte in Praxen und Krankenhäusern.
Stephan Seltenreich Nach Tätigkeit in der Finanzverwaltung und Partnerschaft als Berufsträger in einer Großkanzlei in Frankfurt/Main, jetzt als Rechtsanwalt/Fachanwalt für Steuerrecht in Offenbach/Main. Zahlreiche Veröffentlichungen. Markus Dreixler Markus Dreixler: Fachanwalt für Medizinrecht in Heidelberg und Karlsruhe. Tätig auf den Gebieten des Vertragsarzt- und Haftpflichtrechts sowie des ärztlichen Gesellschaftsrechts. Davor langjährige Tätigkeit für die Kassenärztliche Vereinigung und die Prüfgremien der vertragsärztlichen Wirtschaftlichkeitsprüfung Baden-Württemberg.