Was Sie zu Bereitschaftsdiensten und Notfällen in der ambulanten Pflege wissen sollten
6 WAS SIE ÜBER MEDIZINISCHE UND PFLEGERISCHE NOTFÄLLE WISSEN SOLLTEN (S. 84-85)
Natürlich lernen Sie während Ihrer Ausbildung Erste Hilfe-Maßnahmen und werden immer wieder geschult. Dennoch fürchten sich viele Menschen, auch Pflegekräfte, davor, die Maßnahmen im Notfall allein durchführen zu müssen. Dabei müssen Sie nicht gleich an das Schlimmste denken. Außerdem können Sie sich vorbereiten: Ein aktiver Austausch mit den Kollegen, regelmäßige Auffrischungskurse in Erster Hilfe, praktische Übungen, umfassende Handlungsrichtlinien und Ihre Berufserfahrung sind hier Maßnahmen gegen die Angst.
6.1 Die Notfallpläne
Ziel eines Notfallplans ist es, bereits im Vorfeld klar und deutlich mitzuteilen, welche Maßnahmen wie zu erfolgen haben, um für die ausführende Person Sicherheit und Klarheit zu schaffen.
Notfallpläne können in Form von Verhaltsrichtlinien, Ablaufplänen, internen Richtlinien oder Verfahrensanweisungen veröffentlicht werden. Wichtig dabei ist der arbeitsrechtliche Hintergrund. Die Maßnahmen und Verantwortlichkeiten müssen geregelt sein. Nicht examinierte Pflegekräfte sind genauso zu einleitenden Hilfemaßnahmen verpflichtet wie examinierte Kräfte. Selbstverständlich sollten bestimmte Notfälle immer wieder geschult werden. Konkrete Handlungsabläufe geben Sicherheit und verhindern eine eventuelle Panik sowie Fehler durch Unsicherheit oder Angst.
Notfallpläne müssen zugänglich aufbewahrt werden und den Kollegen im Rahmen von Fortbildungen und während der Einarbeitung erklärt werden. Flussdiagramme bieten sich für eine einfache Handhabung an. Beim Kauf von Alarmanlagen oder Brandschutzanlagen erstellen die Herstellfirmen ganze Schutz- und Notfallkonzepte, einschließlich individuell auf das Gebäude abgestimmter Pläne. Beispiele für solche Notfallpläne finden Sie im Kapitel.
Regelmäßige Schulungen
Alle Kollegen müssen einmal jährlich zu Notfall-Themen geschult werden. Jedes zweite Jahr muss ein Erste Hilfe-Kurs (8 Stunden) absolviert werden. Wiedereinsteiger in der Pflege oder Kollegen, die noch keine Erste Hilfe-Kurse besucht haben, müssen einen zweitägigen Kurs absolvieren. Die Kosten für Erste Hilfe-Kurse können von der Berufsgenossenschaft übernommen werden. Viele Anbieter von Erste Hilfe-Kursen bieten auch sogenannte Inhouse-Schulungen an, die preisgünstiger sind, da Sie selbst die Räumlichkeiten zur Verfügung stellen.
Das erspart auch ihren Kollegen eine mühselige Anreise zum Fortbildungsort. Notfall- und Alarmpläne sind regelmäßig zu aktualisieren und den Kollegen sind Veränderungen mitzuteilen. Sicherheits- bzw. Brandbeauftragte sind namentlich zu nennen. Im stationären Bereich müssen alle Kollegen die Evakuierungspläne für den Brandfall kennen; genauso wie den Umgang mit Feuerlöschern. Dies sind wichtige Maßnahmen der Qualitätssicherung und des Risikomanagements.